Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, beachten Sie bitte diese Regelungen:
- Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch und EU/EWR oder Deutsch und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als Deutsche/r und bewerben sich als Deutsche/r.
- Doppelte Staatsbürgerschaft EU/EWR und EU/EWR oder EU/EWR und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als EU/EWR-Bürger/in und bewerben sich als EU/EWR-Bürger/in.
- Doppelte Staatsbürgerschaft Nicht-EU/-EWR und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als Nicht-EU/EWR-Bürger/in. Sie bewerben sich als Nicht-EU/EWR-Bürger/in.
Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen
- In Deutschland wohnende Familienangehörige von Staatsangehörigen eines anderen (nicht Deutschland) Mitgliedsstaates der EU / des EWR, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland wohnen und beschäftigt sind, sind Deutschen gleichgestellt und gelten nicht als internationale Bewerber/innen. Sie bewerben sich als Deutsche/r.