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Internationaler Hochschulzugang / Studienbewerbungs-Navigator

Der richtige Weg zur Studienplatzbewerbung

haben Sie sich bereits über Ihren Wunsch-Studiengang auf der LMU-Webseite zu den Studienangeboten  bzw. auf der Seite über die englischsprachigen Masterstudiengänge informiert und möchten sich nun dafür bewerben?

Dann sind Sie hier richtig!

Im Folgenden möchten wir Sie bitten, die Fragen sorgfältig zu beantworten, damit wir die für Sie zuständigen Stellen und erforderlichen Schritte zutreffend anzeigen können.

Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, Ihre Angaben in der laufenden Verarbeitung zu korrigieren. Sollten Sie Ihre Angaben ändern wollen, betätigen Sie nicht den „Zurück-Button“ des Browsers oder das Zurück-Wischen. Klicken Sie stattdessen auf den „Neu beginnen“-Button und starten Sie den Navigator neu.

Bitte beachten Sie, dass sich der Navigator nicht für Austauschstudierende von Partnerhochschulen eignet (Erasmus +, LMUexchange). Dafür gibt es eine eigene Webseite.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr International Office

Los geht's

Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise/Ausfüllhinweise.

Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, beachten Sie bitte diese Regelungen:

  • Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch und EU/EWR oder Deutsch und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als Deutsche/r und bewerben sich als Deutsche/r.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft EU/EWR und EU/EWR oder EU/EWR und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als EU/EWR-Bürger/in und bewerben sich als EU/EWR-Bürger/in.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft Nicht-EU/-EWR und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als Nicht-EU/EWR-Bürger/in. Sie bewerben sich als Nicht-EU/EWR-Bürger/in.

Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen

  • In Deutschland wohnende Familienangehörige von Staatsangehörigen eines anderen (nicht Deutschland) Mitgliedsstaates der EU / des EWR, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland wohnen und beschäftigt sind, sind Deutschen gleichgestellt und gelten nicht als internationale Bewerber/innen. Sie bewerben sich als Deutsche/r.
Besitzen Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen? Sofern Sie eine der beiden Arten Nr. 1 und / oder 2 besitzen, wählen Sie bitte unbedingt eine dieser beiden Arten aus und nicht die Optionen 3 bis 8. Wenn Sie weder Nr. 1 oder 2 besitzen, wählen Sie bitte zwischen den Optionen 3 bis 7 die zuletzt erworbene Art aus. Über die Website Anabin können Sie sich informieren, ob Ihr Schulabschluss bzw. Ihre Studienleistungen zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigen.

 

Hierzu zählt auch ein an einer Deutschen Schule im Ausland erworbenes deutsches Abitur, ein "Qualifizierter Berufsabschluss" oder eine Europäische Reifeprüfung.

Ausschließlich nach ausländischem Recht erworbene Hochschulzugangsberechtigung. Bitte wählen Sie diese Option auch wenn Sie ein Studium im Ausland begonnen, aber nicht abgeschlossen haben.

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